Grundstückbelastungen

Es ist durchaus möglich, dass das Grundstück mit sogenannten „Rechten Dritter“ belastet ist. Das könnten z.B. Wegerechte, Überleitungsrechte für Energieversorger usw. sein. Diese Belastungen können in Abteilung II des Grundbuches eingesehen werden.

 
Des Weitern empfiehlt es sich, bevor  das Grundstück gekauft wird, einen Blick in das Baulastenverzeichnis beim zuständigen Bauamt zu werfen.
 



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