Schnell kann sich das vermeintliche "Super"-Angebot als ein Fass ohne Boden darstellen. Beworbene Immobilien mit den Attributen top-saniert, umfassend gepflegt oder renoviert sollen den Schein des Traum-Hauses wahren und die Kundschaft ködern. Aber sind Sie in der Lage, den Wert des Ihnen angebotenen Objektes richtig einzuschätzen? Hier setzt der Aufgabenbereich eines Gutachters an.
Oft gibt erst der Besichtigungstermin gemeinsam mit einem Bausachverständigen den Blick für das Wesentliche frei. Der tatsächliche Zustand Ihrer potentiellen eigenen Immobilie in baulicher und technischer Hinsicht wird auf "Herz und Nieren" geprüft, um einen Gesamtüberblick zu erhalten, der Ihnen eventuell anfallende Renovierungskosten und den notwendigen Sanierungsbedarf aufzeigt. Damit ist es nun möglich, den realen und marktgerechten Wert dieser Immobilie festzulegen und mit handfesten Argumenten in anstehende Kaufpreisverhandlungen zu gehen.
In der Regel werden folgende Punkte bzw. Bereiche von einem Bausachverständigen begutachtet:
- Bewertung der allgemeinen Bausubstanz
- Überprüfung der Kellerräume auf Feuchtigkeit und Rückstausicherung
- Einschätzung von Außenwänden und Fassaden bezüglich Rissbildung, Beschädigungen, Dämmung
- Funktionsfähigkeit von Türen, Fenstern, Rollläden allgemein und aus energetischer Sicht
- Zustand und Dämmverhalten von Dachstuhl, Dachhaut und/oder Dachaufbauten
- Überprüfung von Geschossdecken, Fußböden, Treppen und Treppenhäuser auf Zustand und bauliche Mängel
- Sicherheit und bauliche Ausführung von Balkonen, Geländern und Absperrungen
- Wartungszustand und technische Mängel an Wasseraufbereitungsanlagen und Heizung
- Installation und Zustand der Haustechnik, Hausanschlüsse sowie elektrischer Anlagen und Verteilung
- bautechnischer Zustand von Anbauten wie Garagen oder ähnliches
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Leider kann ein Baugutachter keine zerstörerischen Maßnahmen durchführen. Somit ist eine auf Aussage „Herz und Nieren“ etwas wage. Auf Grund seiner Erfahrung kann ein guter Gutachter meistens auf Veränderungen an Bauteilen passgenau auf mögliche Schäden schließen. Es bleibt aber immer eine Vermutung. Lesen Sie mehr auf unseren Seiten