Die Leistungen des Notars werden in der Regel mit 1,5% vom jeweiligen Kaufpreis der Immobilie vergütet. Diese Kosten beinhalten:
- Unterstützung bei der Kaufvertragsformulierung
- Käufer- und Veräuferberatung über Handlungsmöglichkeiten
- Entwurf des Kaufvertrages und Zusendung an beide Parteien
- Vereinbarung Termin zur Beurkundung des Kaufvertrages
- das Einholen aller behördlichen Genehmigungen wie Vorkaufsverzichtbescheinigung der Gemeinde und Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung
- Kaufpreisfälligstellung
- Eintragung der Auflassungsvormerkung mit Verständigung des Grundbuchamtes