Notarkosten

Die Leistungen des Notars werden in der Regel mit 1,5% vom jeweiligen Kaufpreis der Immobilie vergütet. Diese Kosten beinhalten:






  • Unterstützung bei der Kaufvertragsformulierung
  • Käufer- und Veräuferberatung über Handlungsmöglichkeiten
  • Entwurf des Kaufvertrages und Zusendung an beide Parteien
  • Vereinbarung Termin zur Beurkundung des Kaufvertrages
  • das Einholen aller behördlichen Genehmigungen wie Vorkaufsverzichtbescheinigung der Gemeinde und Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung
  • Kaufpreisfälligstellung
  • Eintragung der Auflassungsvormerkung mit Verständigung des Grundbuchamtes




 

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