Das Honorar des Immobilienmaklers für die erfolgreiche Vermittlung eines Objektes wird als Maklercourtage oder Maklerprovision bezeichnet. Unter den Begriff Objekt fallen Grundstücke, Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder auch Gewerbeobjekte wie zum Beispiel Einkaufscenter, Bürokomplexe oder Hotels usw.
Für die Höhe und den vertraglichen Anteil an der Courtage gibt es keine einheitlichen Regelungen, sie variieren von Bundesland zu Bundesland. In Bayern und Baden-Württemberg teilen sich Käufer und Verkäufer in die Provision des Maklers zu je 3% zzgl. Mehrwertsteuer, in Mecklenburg und Sachsen trägt meistens der Käufer die komplette Maklerprovision. Diese wird in der Regel 14 Tage nach Kaufvertragsunterzeichnung fällig. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass eine Provision über 6% zzgl. Mehrwertsteuer nicht akzeptabel ist.