Vom Finanzamt wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) die Gewerbesteuer erhoben. Diese Steuer beträgt 3,5% (in Berlin und Hamburg 4,5 %) vom Kaufpreis und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Grundsätzlich ist eine Stundung der Steuer nicht möglich, da es sich um eine so genannte Verkehrssteuer handelt.