Start Finanzierung Nebenkosten Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer

Vom Finanzamt wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) die Gewerbesteuer erhoben. Diese Steuer beträgt  3,5% (in Berlin und Hamburg 4,5 %) vom Kaufpreis und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Grundsätzlich ist eine Stundung der Steuer nicht möglich, da es sich um eine so genannte Verkehrssteuer handelt.




 

 

Kommentare (0)
Kommentar schreiben
Ihre Kontaktdetails:
Kommentare:
Security
Bitte geben Sie den Anti-Spam-Code aus diesem Bild ein.
 


Impressum | Datenschutz | Haftungsausschluss

 

Alle eingestellten Artikel stellen nur eine Entscheidungshilfe dar und dienen NICHT als verbindliche Beratung, Rechtshilfe oder dergleichen. Veröffentlichte Kommentare spiegeln die Meinung des jeweiligen Kommentargebers wieder und sind nicht mit Auffassungen des Seitenbetreibers gleichzusetzen. Sollten Sie Beiträge entdecken, deren Inhalte offensichtlich falsch sind oder anderweitig Fehler enthalten, bitten wir Sie um eine kurze Benachrichtigung! Diese Kommentare werden dann nach Prüfung unverzüglich entfernt.