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Nebenkosten beim Immobilienkauf

Beim Immobilienkauf oder -bau ist zu beachten, dass zusätlich zu den eigentlichen Baukosten Nebenkosten auftreten, die mit durchschnittlich 10 % anzusetzen sind. Mit weit mehr ist zu rechnen, wenn Extras in Ausstattung, Einrichtung und/oder Außenanlagen gewünscht werden.

Hier ein kurzer Überblick zu den grundlegenden Baunebenkosten:



Finanzierungsnebenkosten

Unter Finanzierungsnebenkosten sind solche Kosten zu verstehen, die durch Gebühren des Darlehengebers entstehen können.  Diese werden nicht dem Effektivzins zugerechnet. Vergleichen Sie daher vor Abschluss einer Finanzierung die verschiedenen Angebote auch auf :
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Grunderwerbsteuer

Vom Finanzamt wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) die Gewerbesteuer erhoben. Diese Steuer beträgt  3,5% (in Berlin und Hamburg 4,5 %) vom Kaufpreis und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Grundsätzlich ist eine Stundung der Steuer nicht möglich, da es sich um eine so genannte Verkehrssteuer handelt.

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Notarkosten

Die Leistungen des Notars werden in der Regel mit 1,5% vom jeweiligen Kaufpreis der Immobilie vergütet. Diese Kosten beinhalten:

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Gerichtsgebühren

Bei den verschiedenen Einträgen ins Grundbuch entstehen sogenannte Gerichtsgebühren. Diese werden fällig bei:
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Maklercourtage

Das Honorar des Immobilienmaklers für die erfolgreiche Vermittlung eines Objektes wird als Maklercourtage oder Maklerprovision bezeichnet. Unter den Begriff Objekt fallen Grundstücke, Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder auch Gewerbeobjekte wie zum Beispiel Einkaufscenter, Bürokomplexe oder Hotels usw.

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